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1 Gewährleistungsfrist
Zeitpunkt, bis zu dem der Auftragnehmer die Verpflichtung für die Mangelfreiheit der Bauleistung übernommen hat. Die Frist beträgt für Bauwerke nach VOB/B 2 Jahre und nach BGB 5 Jahre nach der Abnahme. Bei arglistigem Verschweigen des Mangels ( Organisationsverschulden) gilt nach § 195 BGB eine Frist von 30 Jahren.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Gewährleistungsfrist
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Gewährleistungsfrist — Zeitpunkt, bis zu dem der Auftragnehmer die Verpflichtung für die Mangelfreiheit der Bauleistung übernommen hat. Die Frist beträgt für Bauwerke nach VOB/B 2 Jahre und nach BGB 5 Jahre nach der Abnahme. Bei arglistigem Verschweigen des Mangels… … Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens
Mangelfolgeschaden — Mangelfolgeschaden, Begleitschaden, bürgerliches Recht: bei Lieferung einer mangelhaften Sache ein Schaden, der nicht unmittelbar an der Sache selbst, sondern als Folge des Mangels mittelbar an anderen Rechtsgütern des Geschädigten, z. B.… … Universal-Lexikon